Holzzerstörende Pilze

Last Updated on 10. Januar 2021 by Meinhard Böhm

Unter dem Begriff holzzerstörende Pilze versteht man aus der Sicht des Holzschutzes Pilze mit der Fähigkeit, verbautes Holz in Gebäuden oder an Holzkonstruktionen zu zerstören. Dadurch kann ein Festigkeitsmangel entstehen, der zu statischen Problemen führen kann. Die Mehrheit der hozzerstörenden Pilze gehört, technisch gesehen, zu der biologischen Klasse der Basidiomyceten – den Ständerpilzen. Ferner zählen die Moderfäuleerreger (Funghi inperfecti und Ascomyceten) und die Schleimpilze (Myxomycetes) auch zu den holzzerstörenden Pilzen.

Holzzerstörende Pilze können wie folgt unterteilt werden:

Einteilung nach ihrer Befallsart: Substratpilze (wachsen in den Zellen), Oberflächenpilze (bilden Myzel auf der Oberfläche)

Unterscheidung nach ihrem bevorzugtem Befallsort: Stammfäulepilze (am lebenden Baum), Lagerfäulepilze (Pilze, die an gefälltem, trocknendem und bewittertem Holz vorkommen) und Hausfäulepilze (Vorkommen an verbautem Holz unter Dach).

Nach ihrer Fäuleart: Braunfäule, Weißfäule (und Moderfäule)

Eine Sonderstellung nimmt der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ein. Er gilt als gefährlichster Hausfäulepilz.

Fazit:

Für die Art und Weise der Sanierung ist eine sachverständige Diagnose der örtlichen Umstände notwendig. Es besteht für Sie als Auftraggeber die große Gefahr, dass Pilzbefälle „mit verbaut“ werden und diese so im Verborgenen der geschlossenen Konstruktionen unbemerkt Schaden und Zerstörung verursachen können.

Bei beabsichtigten Umbauten und Dachbodenausbauten, Sanierungen, Hauskäufen sowie bei Wasserschäden ist eine Untersuchung durch eine Sachverständige/einen Sachverständigen sehr zu empfehlen. Das ist nicht zuletzt eine Voraussetzung für den erhofften Sanierungserfolg sowie für eine Begrenzung der Baukosten. Unerkannte Befälle durch holzzerstörende Pilze führen immer zu Komplikationen!

Diese Untersuchungen, ob holzzerstörende Pilze vorliegen, sollten im Vorfeld der Bauaktivitäten vorgenommen werden. Der Grund ist hierfür unter anderem, dass bei einer Sanierung jeder unerkannter Schaden ein Kostenrisiko darstellt. Wir sind als Sachverständige zwar auch nicht unfehlbar, jedoch bringen wir oft eine jahrelange Erfahrung und eine entsprechende zertifizierte Ausbildung mit. Gern führen wir auch eine erste Beurteilung durch. Diese Variante eines Begutachtungstermins hat eine Empfehlung sofortigen Maßnahmen zum Ergebnis. Ein Holzschutzgutachten ist ausführlicher, beansprucht jedoch auch in der Erarbeitung mehr Zeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Kontakt

Myzel des Weißen Porenschwamms

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